AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie mit den Appenzeller Bahnen unterwegs sind und sich für eine Reise mit uns entschieden haben. Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen AGB's für die Erlebnisfahrten der Appenzeller Bahnen AG.

Leistungen

Die Appenzeller Bahnen AG (nachfolgend AB genannt) stellt gegen eine Gebühr ihre Fahrzeuge inkl. Zugpersonal für private Fahrten zur Verfügung. Beim Einsatz von Extrawagen oder Extrazügen hat der fahrplanmässige Betrieb jederzeit Priorität, allenfalls können Erlebnisfahrten abgelehnt werden.

Preise

Der Pauschalpreis beinhaltet die Fahrt im Erlebnisfahrzeug bis zur ausgeschriebenen Maximalteilnehmerzahl und 7.7% Mehrwertsteuer.

Bestellung

Die definitive Bestellung durch den Kunden kann mündlich oder schriftlich durchgeführt werden und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig.

Ausfall des bestellten Fahrzeuges

Bei einem unvorhergesehenen Ausfall des bestellten Fahrzeuges behalten sich die AB vor, dieses durch einen anderen Fahrzeugtyp zu ersetzen.

Schnee und extreme Wetterverhältnisse

Bei starkem Schneefall oder unsicheren Wetterverhältnissen behalten sich die AB vor, die Fahrt abzusagen, respektive für einen Alternativtransport zu sorgen.

Haftungsausschluss

Bei Sach- oder Personenschäden, welche auf fehlerhaftes Verhalten der Passagiere zurückzuführen sind, lehnen die AB jegliche Haftung ab.

Verspätungen

Im Falle von Verspätungen der Fahrplanzüge, welche durch besondere Ansprüche der Fahrgäste verursacht werden (Fotohalte etc.) wird pro Minute Verspätung des Fahrplanzuges eine Pauschale von CHF 250.– in Rechnung gestellt, jedoch pro Ereignis maximal CHF 5'000.– exkl. MWST in Rechnung gestellt.

Spezielle Sicherheitshinweise für Reisende in Nostalgiefahrzeugen

Nicht gestattet sind:

  • Das unbefugte Betreten der Bahnanlagen.
  • Das Überschreiten der Geleise ausserhalb des öffentlich zugänglichen und gesicherten Bereichs.
  • Das Hinauslehnen aus dem offenen Fenster während der Fahrt.
  • Das Anlehnen an die Einstiegstüren während der Fahrt.
  • Das Auf- und Abspringen vom fahrenden Zug.
  • Das Wechseln vom einen in den anderen Wagen während der Fahrt.

Den Anweisungen des Zugpersonals ist stets Folge zu leisten.

Verunreinigungen und Beschädigungen

Die AB verpflichten sich, die Fahrzeuge in einwandfreiem und sauberem Zustand zu übergeben. Grundsätzlich ist die Reinigung des Fahrzeuges im Mietpreis inbegriffen. Bei starken Verunreinigungen durch den Mieter des Fahrzeuges behalten sich die AB vor, den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen. Für Beschädigungen am Fahrzeug, welche auf das Verhalten des Kunden oder seiner Fahrgäste zurückzuführen sind, haftet der Kunde.

Catering

Wünscht der Kunde eine Bewirtung auf seiner Extrafahrt, gibt er das Catering direkt über die AB in Auftrag. Der Caterer haftet gegenüber dem Kunden allein für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Bewirtungsvertrages, insbesondere für allfällige Schäden infolge mangelhafter Lebensmittel oder Getränke. Selbst-Catering durch den Kunden kann auf Anfrage durch die AB bewilligt werden.

Beanstandungen

Beanstandungen in Bezug auf die Durchführung der Extrafahrt oder bezüglich des Caterings sind innerhalb von drei Arbeitstagen den AB zu melden, ansonsten gilt der Vertrag als ordnungsgemäss erfüllt.

Änderungen und Annullationen

Für sämtliche Erlebnisfahrten bzw. die Mietgebühr der Fahrzeuge gelten folgende Änderungs- und Annullationsbedingungen:

Änderungen bis 30 Tage vor Anlass: keine Kosten
Änderungen ab 30 Tage vor Anlass: CHF 100.–
Änderungen ab 14 Tage vor Anlass: CHF 200.–
Annullationen bis 30 Tage vor Anlass: keine Kosten

Annullationen ab 30 Tage vor Anlass: CHF 300.–
Annullationen 14 bis 6 Tage vor Anlass: 50 % des Rechnungsbetrages
Annullationen ab 5 Tage vor Anlass: 100 % des Rechnungsbetrages

Für das Catering gelten folgende Annullationsbedingungen:

Annullationen bis 30 Tage vor Anlass: keine Kosten
Annullationen bis 5 Arbeitstage vor Anlass: CHF 100.–
Annullationen ab 4 Arbeitstage vor Anlass: 100 % des vereinbarten Preises (ohne Getränke)

Die bis 72 Stunden vor der Extrafahrt vom Kunden gemeldete Personenzahl/Essensmenge ist verbindlich und gilt als Verrechnungsbasis.

Vorauszahlung

Die AB behalten sich vor, eine Teil-Vorauszahlung zu verlangen.

Rechnungen

Nach der durchgeführten Reise erfolgt die Rechnungsstellung durch die AB. Der Gesamtbetrag ist innerhalb 30 Tage nach Erhalt rein Netto zu bezahlen.

Verzugszinsen / Mahngebühren: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 5 % und eine Mahngebühr von CHF 20.– anfallen.

Rechnungen für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis

Für Reisende ohne gültigen oder teilgültigen Fahrausweis gelten die nationalen Bestimmungen. Zahlungsfrist 10 Tage, Mahngebühren CHF 40.–.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Herisau.

Version Januar 2018