Billettkontrolle

Hilfe zu Reisen ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis

Wer in den Appenzeller Bahnen reist, benötigt ein gültiges Ticket, welches vor Betreten und Abfahrt des Fahrzeugs gelöst wurde. Fahrausweise zum Entwerten müssen vor dem Einstieg am Billettautomaten oder unmittelbar nach Betreten am Entwerter im Bus gestempelt werden. Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis zahlen einen Zuschlag.

Hier finden Sie allgemeine Informationen über das Reisen ohne gültigen Fahrausweis.

Allgemein

Was bedeutet Reisen ohne gültigen Fahrausweis (RogF)?

Können Sie keinen gültigen Fahrausweis für die gesamte Reisestrecke vorweisen, erhalten Sie vom Kontrollpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)». Das Formular berechtigt während einer Stunde zur Weiterfahrt in allen Zonen des Tarifverbunds Ostwind. Der Zuschlag und die Fahrpreispauschale werden in Rechnung gestellt.

Zu Kontrollzwecken werden die Personalien erfasst und während 2 Jahren gespeichert.

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .

Was bedeutet Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)?

Ein reduzierter Zuschlag und eine Fahrpreispauschale werden erhoben, wenn ein Fahrausweis auf dem gesamten Reiseweg gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt ist:

  • Fehlender Klassenwechsel
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Ticket zum reduzierten Preis ohne Berechtigung)
  • Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungshaltestelle, - resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
  • Maximal eine fehlende Zone (Verbundsfahrausweise), maximal eine fehlende Haltestelle (nationale Fahrausweise)

Werden mehr als eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist der volle Zuschlag zu bezahlen.

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .

Welche Zuschläge werden erhoben?

Die Erhebung der Zuschläge ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Zuschläge wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Wobei die Vorkommnisse innert zwei Jahren berücksichtigt werden.

Zuschläge Kosten 1. Fall Kosten 2. Fall Kosten ab 3. Fall
Reisen ohne gültigen Fahrausweis CHF 90.00 CHF 130.00 CHF 160.00
Reise mit teilgültigem Fahrausweis CHF 70.00 CHF 110.00 CHF 140.00

Die Fahrpreispauschale beträgt CHF 10.00 bei Reisen ohne gültigen Fahrausweis und CHF 5.00 bei Reisen mit teilgültigem Fahrausweis

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2023 von .

Persönliches Abonnement vergessen?

Reisende, welche Ihr gültiges persönliches Abonnement (Verbund-, Strecken-, Halbtax-, Generalabonnement) vergessen haben und in eine Fahrausweiskontrolle geraten, haben die Möglichkeit Ihr Abonnement zusammen mit der Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen ab Kontrolldatum persönlich an einem bedienten Bahnschalter vorzuweisen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben. Für nachträglich vorgewiesene Abonnements über unsere Inkassostelle wird eine Bearbeitungsgebühr über CHF 30.– verrechnet.

Das Einsenden eines unpersönlichen Tickets wird nicht akzeptiert.

Haben Sie Fragen?
Bitte wenden Sie sich per Mail an rogf@appenzellerbahnen.ch oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .

Welche zusätzliche Kosten können anfallen?

 

Missbrauch, Flucht sowie Angabe falscher Personalien   CHF 100.00
Fälschungen und Manipulation an Fahrausweisen   CHF 200.00
Nachforschungen nach korrekten Personalien oder Adresse pro ¼ Std. CHF   25.00
Mahngebühren bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist   CHF   40.00

 

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .

Welche Zahlungsfristen gibt es?

Die Zahlungsfrist für Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu Reisen ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis beträgt 10 Tage.

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2023 von .

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Wie kann ich den Zuschlag bezahlen?

Die Fahrpreispauschale und der Zuschlag werden in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird ca. 3 Arbeitstage nach der Kontrolle per Post versendet.

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2023 von .

Kann die Forderung in Raten beglichen oder die Zahlungsfrist verlängert werden?

Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Jedoch kann die Zahlungsfrist auf Anfrage einmalig auf maximal 30 Tage nach Kontrolldatum verlängert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an rogf@appenzellerbahnen.ch oder füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus.

Zuletzt aktualisiert am 20.02.2024 von .

Kann ich für eine Reise ohne gültigen bzw. teilgültigen Fahrausweis strafrechtlich verfolgt werden?

Ja, wir behalten uns vor, bei Nichtbegleichung der Forderung Strafanzeige wegen Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) einzureichen. Bedenken Sie, dass mit einer Anzeige weitere Kosten auf Sie zukommen.

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2023 von .

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Fragen werden schriftlich von unserer Inkassostelle beantwortet. Kontaktieren Sie die Inkassostelle im Auftrag von Dritten, bitten wir Sie, die Kontaktdaten der betroffenen Person anzugeben und Ihren Namen im Feld "Ihre Rückmeldung" einzutragen.

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