Allgemein
Können Sie keinen gültigen Fahrausweis für die gesamte Reisestrecke vorweisen, erhalten Sie vom Kontrollpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)». Das Formular berechtigt während einer Stunde zur Weiterfahrt in allen Zonen des Tarifverbunds Ostwind. Der Zuschlag und die Fahrpreispauschale werden in Rechnung gestellt.
Zu Kontrollzwecken werden die Personalien erfasst und während 2 Jahren gespeichert.
Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .
Ein reduzierter Zuschlag und eine Fahrpreispauschale werden erhoben, wenn ein Fahrausweis auf dem gesamten Reiseweg gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt ist:
- Fehlender Klassenwechsel
- Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Ticket zum reduzierten Preis ohne Berechtigung)
- Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungshaltestelle, - resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
- Maximal eine fehlende Zone (Verbundsfahrausweise), maximal eine fehlende Haltestelle (nationale Fahrausweise)
Werden mehr als eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist der volle Zuschlag zu bezahlen.
Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .
Die Erhebung der Zuschläge ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Zuschläge wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Wobei die Vorkommnisse innert zwei Jahren berücksichtigt werden.
Zuschläge | Kosten 1. Fall | Kosten 2. Fall | Kosten ab 3. Fall |
Reisen ohne gültigen Fahrausweis | CHF 90.00 | CHF 130.00 | CHF 160.00 |
Reise mit teilgültigem Fahrausweis | CHF 70.00 | CHF 110.00 | CHF 140.00 |
Die Fahrpreispauschale beträgt CHF 10.00 bei Reisen ohne gültigen Fahrausweis und CHF 5.00 bei Reisen mit teilgültigem Fahrausweis
Zuletzt aktualisiert am 04.05.2023 von .
Reisende, welche Ihr gültiges persönliches Abonnement (Verbund-, Strecken-, Halbtax-, Generalabonnement) vergessen haben und in eine Fahrausweiskontrolle geraten, haben die Möglichkeit Ihr Abonnement zusammen mit der Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen ab Kontrolldatum persönlich an einem bedienten Bahnschalter vorzuweisen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben. Für nachträglich vorgewiesene Abonnements über unsere Inkassostelle wird eine Bearbeitungsgebühr über CHF 30.– verrechnet.
Das Einsenden eines unpersönlichen Tickets wird nicht akzeptiert.
Haben Sie Fragen?
Bitte wenden Sie sich per Mail an rogf@appenzellerbahnen.ch oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.
Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .
Missbrauch, Flucht sowie Angabe falscher Personalien | CHF 100.00 | |
Fälschungen und Manipulation an Fahrausweisen | CHF 200.00 | |
Nachforschungen nach korrekten Personalien oder Adresse | pro ¼ Std. | CHF 25.00 |
Mahngebühren bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist | CHF 40.00 |
Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023 von .
Die Zahlungsfrist für Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu Reisen ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis beträgt 10 Tage.
Zuletzt aktualisiert am 04.05.2023 von .