Entschädigung bei Zugverspätungen
Kommt es zu Zugverspätungen von über 60 Minuten, haben die Fahrgäste Anspruch auf eine Teilrückerstattung ihres Billett- bzw. Abonnementpreises. Folgende Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz.
Entschädigung bei Einzelbilletten
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25% des Billettpreises.
- Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50% des Billettpreises.
- Entschädigungsbeträge unter CHF 5 werden nicht ausbezahlt.
- Die Entschädigungsbeträge werden überwiesen und nicht am Schalter ausbezahlt.
Entschädigung bei Abonnementen
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens CHF 5 oder den Tageswert Ihres Abonnements.
Antragsformular
Steht Ihnen eine Entschädigung zu? Dann füllen Sie bitte nachfolgendes Formular online aus:
Sie können das Antragsformular auch als herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg oder direkt bei unserer Verkaufsstelle in Appenzell einreichen.