Fahrgastrechte

Entschädigung bei Zugverspätungen

Kommt es zu Zugverspätungen von über 60 Minuten, haben die Fahrgäste Anspruch auf eine Teilrückerstattung ihres Billett- bzw. Abonnementpreises. Folgende Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz.

Entschädigung bei Einzelbilletten

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25% des Billettpreises.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50% des Billettpreises.
  • Entschädigungsbeträge unter CHF 5 werden nicht ausbezahlt.
  • Die Entschädigungsbeträge werden überwiesen und nicht am Schalter ausbezahlt.

Entschädigung bei Abonnementen

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens CHF 5 oder den Tageswert Ihres Abonnements.

Antragsformular

Steht Ihnen eine Entschädigung zu? Dann füllen Sie bitte nachfolgendes Formular online aus:


Sie können das Antragsformular auch als herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg oder direkt bei unserer Verkaufsstelle in Appenzell einreichen.